ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER AAS APARTMENT SERVICE AG
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integraler Bestandteil der abgeschlossenen Mietverträge und deren Bestimmungen verbindlich. Sie regeln das Verhältnis zwischen Mieter und der AAS Apartment Service AG (im Folgenden „AAS“, „wir“, „uns“ oder „unser“). Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie zwischen Mieter und der AAS explizit vereinbart wurden und schriftlich anerkannt werden.
Diese AGB liegen auch in einer englischen Übersetzung vor. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mietobjekt und Nutzung
a. Die Wohnung wird möbliert und mit den im Inserat beschriebenen Ausstattungsmerkmalen überlassen. Die auf unserer Website abgebildeten Wohnungen entsprechen dem Stil der Wohnung. Abweichungen von den Abbildungen sind möglich. Die Wohnungen können vor der Buchung besichtigt werden.
b. Mieter dürfen die Wohnung ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzen. Der Mieter darf die Sache nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
c. Die Hausordnung ist einzuhalten.
2.2 Mietzusage Wohnung
Die Mietzusage für eine Wohnung ist verbindlich, sobald sie uns schriftlich durch unterschriebenen Mietvertrag oder E-Mail-Bestätigung vorliegt.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Zahlungsbedingungen
Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Das Depot wird zusammen mit der ersten Miete bezahlt.
3.2 Zahlungsmittel
Wir akzeptieren alle gängigen Zahlungsmittel.
4. Verspätete Mietzahlung
Bei verspäteter Mietzahlung wird eine Mahngebühr von CHF 100 erhoben.
5. Schlüsselübergabe – Einzug
a. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Bezahlung der fälligen ersten Miete und des Depots gemäss Mietvertrag.
b. Der Bezug des Mietobjekts erfolgt gemäss Absprache.
6. Meldepflicht
Mängel an der Wohnung und am Inventar hat der Mieter unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Tagen) nach Mietbeginn der Wohnung zu rügen. Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mieter.
7. Personenmeldeamt
Der Mieter hat sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Meldeamt anzumelden.
8. Endreinigung
Nach Auszug erfolgt eine Endreinigung, welche mit der ersten Miete zahlbar wird. Falls diese den üblichen Rahmen übersteigt und /oder übermässig Abfall oder persönliche Mietgegenstände entsorgt werden, müssen wir die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung stellen. Allfällige Schäden werden bei der Endreinigung aufgenommen und mit dem Depot verrechnet.
9. Wohnungszugang
Die AAS Apartment Service AG ist stets bemüht, den Mieter rechtzeitig vor einem bevorstehenden Zugang – etwa für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder technische Überprüfungen – zu informieren. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug (z.B. Wasserschaden, Brandgefahr oder andere Notfälle, die ein sofortiges Eingreifen erfordern), dürfen Mitarbeitende der AAS Apartment Service AG die Wohnung – unter Wahrung der Privatsphäre des Mieters – auch ohne vorherige Ankündigung betreten. Bei gekündigten Wohnungen können zudem Besichtigungstermine mit potenziellen Nachmietern mit Voranmeldung durchgeführt werden.
10. Rauchverbot
Alle unsere Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet. Die durch das Rauchen verursachten Schäden und notwendigen Massnahmen werden dem Mieter weiterverrechnet.
11. Kündigung
a. Kündigung durch den Mieter: Der Mieter kann das Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich (Brief oder E-Mail) kündigen. Das Mietverhältnis endet 30 Tage nach Zugang der Kündigung beim Vermieter, unabhängig vom Kalendertag oder Monatsende (taggenaue Kündigung).
b. Kündigung durch die AAS: Die AAS kann das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende jeden Monats schriftlich und unter Verwendung des amtlichen Formulars kündigen.
c. Der Mieter hat die Wohnung spätestens am letzten Tag der jeweiligen Kündigungsfrist zu verlassen und die Schlüssel gemäss Absprache zurückzugeben.
d. Vorbehalten bleibt die Kündigung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 257f OR), insbesondere bei unsachgemässer Nutzung der Wohnung (Ziff. 23), bei Verstoss gegen das Haustierverbot (Ziff. 20) oder gegen das Rauchverbot (Ziff. 10).
e. Zahlungsverzug (Art. 257d OR): Ist der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug, kann ihm nach unbenutzter Nachfrist mit einer Frist von 30 Tagen auf jedes Monatsende gekündigt und die gerichtliche Ausweisung verlangt werden. Der Mieter bleibt für den Mietzins bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gemäss lit. a haftbar, soweit die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann.
f. Verlässt der Mieter die Wohnung ohne Einhaltung der Frist gemäss lit. a (z.B. sofortiger Auszug ohne Kündigung), bleibt der Mietzins bis zum Ablauf einer fiktiven 30-tägigen Kündigungsfrist ab tatsächlichem Auszug bzw. ab Kenntnisnahme durch die AAS geschuldet.
g. Auflösung vor Mietbeginn: Erfolgt die Kündigung, bevor das Mietverhältnis angetreten wurde, gelten die Auflösungsbedingungen gemäss Ziff. 12.
12. Auflösung vor Mietbeginn
a. Eine Auflösung bis zu 30 Tage vor Mietbeginn ist kostenfrei.
b. Bei einer Auflösung unter 30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn hat eine Verwaltungsgebühr von 10 % der Monatsmiete zur Folge.
c. Bei einer Auflösung unter 15 Tage vor Mietbeginn ist die ganze Vertragsmiete des ersten Monats geschuldet. Sofern der Kunde jedoch einen adäquaten Nachmieter stellt, fällt eine Verwaltungsgebühr von 10 % der Monatsmiete an.
13. Vertragsänderungen
Werden auf Wunsch des Mieters nachträglich Vertragsänderungen vorgenommen, die die Neuausstellung des Mietvertrages erforderlich machen, wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 150 erhoben.
14. Auszug – Schlüsselrückgabe
a. Der Mieter hat sich eine Woche vor dem Auszugstermin mit dem Büro in Verbindung setzen, um die Schlüsselrückgabe zu planen.
b. Sollte die Rückgabe der Schlüssel nicht erfolgen und der Mieter die Wohnung nicht fristgerecht räumen, ist die AAS dazu berechtigt, die Wohnung zu räumen. Zur Sicherheit des Nachmieters wird dem Mieter der Betrag von CHF 800 für das Wechseln des Zylinders in Rechnung gestellt.
15. Schlüsselverlust
Bei Verlust des Schlüssels wird aus Sicherheitsgründen der Zylinder ausgetauscht. Dafür wird dem Mieter ein Betrag von CHF 800 in Rechnung gestellt.
16. Depotauszahlung
Die Rückzahlung des Depots erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Erhalt des Depotrückvergütungsformulars. Alle offenen Posten sowie vom Mieter verursachten Schäden werden mit dem Depot verrechnet.
17. Parkplatzvermietung
Die Vermietung von Parkplätzen ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Allfällige Ansprüche und Bedingungen werden in einem separaten Mietvertrag zwischen den Parteien geregelt.
18. Internetnutzung
Jede Wohnung verfügt über ein WLAN. Es ist dem Mieter verboten, Änderungen irgendwelcher Art an den Installationen und Konfiguration vorzunehmen. Bei Missachtung wird der Mieter für die Kosten einer allfällig notwendigen Neuinstallation oder Fehlersuche haftbar gemacht. Für Schäden, welche durch Spam, Viren, Spy-Software resultierend aus dem Gebrauch des AAS-Netzwerks entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Wir setzen uns für eine konstant funktionierende Internetleitung ein, können aber diese nicht garantieren und lehnen jegliche Haftung diesbezüglich ab.
19. Benutzung der Fitnessgeräte
Für die Benutzung der Fitnessgeräte ist jeder Mieter selber verantwortlich. Wir bitten Sie, diese richtig zu benutzen und insbesondere Schäden an den Geräten sofort zu melden. Wir lehnen jegliche Haftung für den Gebrauch der Fitnessgeräte ab.
20. Haustiere
a. Das Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung der AAS gestattet. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle durch das Haustier verursachten Schäden.
b. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung gilt als Grund zur Vertragsauflösung nach Art. 257f OR durch die AAS Apartment Service AG. In diesem Fall schuldet der Mieter den Mietzins bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gemäss Ziff. 11 lit. a. Stellt der Mieter einen zumutbaren Nachmieter, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % einer Monatsmiete, erhoben.
21. Notfall
Dem Mieter steht eine Notfalltelefon-Nummer zur Verfügung. Selbstverschuldete Notfälle wie z.B. Schlüsselverlust und Notfälle, welche auch zu normalen Büroöffnungszeiten hätten erledigt werden können, verrechnen wir mit einem Stundenansatz von CHF 150 zuzüglich Wegpauschale. Der Sicherheitsschlüsseldienst wird zusätzlich verrechnet (Kosten je nach Zeitaufwand).
22. Haftung
a. Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung, Inventar und Gebäude sorgfältig zu behandeln. Schäden, die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, sowie fehlendes Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt und mit dem Depot verrechnet (siehe Ziff. 16). Erfordert die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht eine Renovation der Wohnung, haftet der Mieter für die daraus entstehenden Mietausfälle.
b. Die AAS Apartment Service übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von in der Wohnung aufbewahrten Wertgegenständen.
c. Der Mieter ist dafür besorgt, eine eigene Diebstahl- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir lehnen jegliche Haftung ab.
23. Wohnungsnutzung
Die Wohnungen sind ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Im Falle rechts- und vertragswidriger Nutzung der Wohnung behalten wir uns das Recht vor, das Mietverhältnis per sofort zu kündigen. Der Mieter haftet für die noch ausstehenden Mietzinse.
24. Hausordnung
Die allgemeine Hausordnung gemäss Aushang im Treppenhaus der jeweiligen Liegenschaft ist einzuhalten. Die Fahrräder dürfen weder in der Wohnung noch auf dem Balkon oder im Treppenhaus abgestellt werden.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Ort der gelegenen Sache.
26. Datenschutz
Im Zusammenhang mit einem Aufenthalt bei der AAS Apartment Service AG werden personenbezogenen Daten aller Gäste erhoben. Wir bearbeiten Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), der Verordnung über den Datenschutz (DSV) und, sofern anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Für weitere Auskünfte verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Stand September 2026/AAS