ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AAS APARTMENT SERVICE AG

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integraler Bestandteil der abgeschlossenen Mietverträge und deren Bestimmungen verbindlich. Sie regeln das Verhältnis zwischen Mieter und der AAS Apartment Service AG (im Folgenden „AAS“, „wir“, „uns“ oder „unser“). Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie zwischen Mieter und der AAS explizit vereinbart wurden und schriftlich anerkannt werden.

  2. Vertragsabschluss
    2.1 Mietobjekt und Nutzung

    a. Das Apartment wird möbliert und mit den im Inserat beschriebenen Ausstattungsmerkmalen überlassen. Die auf unserer Website abgebildeten Wohnungen entsprechen dem Stil der Wohnung. Abweichungen von den Abbildungen sind möglich. Die Wohnungen können vor der Buchung besichtigt werden.
    b. Mieter dürfen das Apartment ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzen. Der Mieter darf die Sache nur mit schriftlicher zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
    c. Die Hausordnung ist einzuhalten.

    2.2 Mietzusage Apartment
    a. Die Mietzusage für ein Apartment ist verbindlich, sobald sie uns schriftlich durch unterschriebenen Mietvertrag, mündliche Zusage oder E-Mail-Bestätigung vorliegt.
    b. Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrages ist innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Wir weisen darauf hin, dass bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfrist die Verfügbarkeit des Apartments nicht mehr garantiert werden kann. Eine Weitervermietung des Apartments ist möglich, solange noch keine Anzahlung erfolgt ist.

  3. Preise und Zahlungen
    3.1 Zahlungsbedingungen

    Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz ein.
    Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Die Kaution wird zusammen mit der ersten Miete bezahlt. Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten wird auf dem Mietzins und dem Service die Mehrwertsteuer erhoben. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten entfällt die Mehrwertsteuer auf den Mietzins. Der Service unterliegt stets der Mehrwertsteuer und wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

    3.2 Zahlungsmittel
    Wir akzeptieren alle gängigen Zahlungsmittel (Banktransfer, VISA, Mastercard, American Express, Debit-Karte, Bargeld).

  4. Verspätete Mietzahlung
    Bei verspäteter Mietzahlung wird eine Mahngebühr von CHF 100 erhoben.

  5. Schlüsselübergabe – Einzug
    a. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Bezahlung der fälligen ersten Miete und der Kaution gemäss Mietvertrag.
    b. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich in unserem Büro oder wird im jeweiligen Schlüsselsafe des Objekts hinterlegt, sofern die erste Miete und die Kaution bezahlt sind.
    c. Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich.

  6. Meldepflicht
    Mängel an der Wohnung und am Inventar hat der Mieter unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Tagen) nach Mietbeginn der Wohnung zu rügen. Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mieter. 

  7. Personenmeldeamt
    Der Mieter hat sich innerhalb von 8 Tagen beim zuständigen Meldeamt anzumelden.

  8. Reinigung
    a. Wöchentliche Reinigung
    Die Apartments werden einmal pro Woche gereinigt. Die Bettwäsche, Frottierwäsche werden wöchentlich gewechselt. Der Reinigungstag wird dem Mieter bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Mitarbeitende der AAS Service Apartment AG das Apartment – unter Wahrung der Privatsphäre – ohne vorherige Ankündigung betreten dürfen. Damit das Reinigungspersonal eine einwandfreie und effektive Reinigung gewährleisten kann, bitten wir den Mieter das Apartment aufgeräumt und die Küche geschirrfrei (Geschirr im Geschirrspüler) zu hinterlassen.
    b. Endreinigung
    Nach Auszug erfolgt eine Endreinigung, welche mit der ersten Miete zahlbar wird. Falls diese den üblichen Rahmen übersteigt und /oder übermässig Abfall oder persönliche Mietgegenstände entsorgt werden, müssen wir die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung stellen. Allfällige Schäden werden bei der Endreinigung aufgenommen und mit dem Depot verrechnet.

  9. Apartmentzugang
    Die AAS Apartment Service AG ist stets bemüht, den Mieter nach Möglichkeit rechtzeitig vor einem bevorstehenden Zugang zu informieren. Der Mieter erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass Mitarbeitende der AAS Apartment Service AG das Apartment – unter Wahrung seiner Privatsphäre – auch ohne vorherige Ankündigung betreten dürfen, insbesondere für Reparaturen, Wartungsarbeiten oder technische Überprüfungen. Bei gekündigten Apartments können zudem Besichtigungstermine mit potenziellen Nachmietern ohne Voranmeldung durchgeführt werden.

  10. Rauchverbot
    Alle unsere Wohnungen sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen im Apartment ist nicht gestattet. Wir bitten Sie, dies auch im Hinblick auf den Nachmieter zu berücksichtigen. Die durch das Rauchen verursachten Schäden und notwendigen Massnahmen werden dem Mieter weiterverrechnet.

  11. Vertragsauflösung
    a. Eine Auflösung bis zu 30 Tage vor Mietbeginn ist kostenfrei.
    b. Bei einer Auflösung unter 30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn hat eine Verwaltungsgebühr von 10 % der Monatsmiete zur Folge. Die Mindestgebühr beträgt CHF 200.
    c. Bei einer Auflösung unter 15 Tage vor Mietbeginn ist die ganze Vertragsmiete geschuldet, maximal jedoch 1 Monatsmiete.
    Sofern der Kunde jedoch einen adäquaten Nachmieter stellt, fällt eine Verwaltungsgebühr von 10 % der Monatsmiete an, mindestens CHF 200.
    d. Zieht der Mieter vor Vertragsablauf aus, so ist der Mietzins weiterhin bis zum Vertragsende geschuldet, ausser der Mieter bringt einen adäquaten Nachmieter.
    e. Nichtzahlende Mieter, respektive Mieter, die mit der Mietzahlung in Verzug sind, können sofort ausgewiesen werden und die Wohnung weitervermietet werden.
    f. Allfällige Vertragsvergünstigungen, die aufgrund der vereinbarten längeren Vertragsdauer erfolgt sind, können bei vorzeitiger Vertragsauflösung nachträglich rückgängig gemacht und verrechnet werden.

  12. Verspäteter Mietantritt
    Bei verspäteter Anreise/Mietantritt berechnen sich die Aufenthaltskosten ab dem vertraglich vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses

  13. Erneuerung Mietverhältnis
    a. Bei rechtzeitiger Meldung sowie je nach Verfügbarkeit kann ein neues Mietverhältnis abgeschlossen werden. Wünscht der Mieter ein neues Mietverhältnis, so hat er dies 30 Tage vor Ablauf des jetzigen Mietverhältnisses mitzuteilen. Bei Nichteinhalten der Frist kann keine Garantie übernommen werden, dass das Apartment nach Vertragsablauf noch verfügbar ist.
    b. Aufgrund des administrativen Mehraufwandes wird bei der tages- oder wochenweisen Erneuerung der Mietdauer der gemäss Mietvertrag vereinbarte Tagesmietpreis verrechnet, der höher ist als der monatliche Mietpreis.
    c. Bei monatlicher Erneuerung des Mietverhältnisses unter 6 Monaten gilt der ordentliche Monatspreis ohne allfällig gewährter Rabatte.
    d. Bei Abschluss eines Mietvertrages ist die Miete im Voraus ohne Aufforderung spätestens bis 3 Tage vor Buchungsbeginn zu begleichen. Trifft dieser Betrag nicht ein so endet der vorherige vereinbarte Buchungszeitraum. Wir behalten uns vor, den Mietpreis bei einer Vertragserneuerung anzupassen.
  14. Vertragsänderungen
    Werden auf Wunsch des Mieters nachträglich Vertragsänderungen vorgenommen, die die Neuausstellung des Mietvertrages erforderlich machen, wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 150 erhoben..

  15. Auszug – Schlüsselrückgabe
    a. Nach Ablauf des Mietverhältnisses hat der Mieter das Apartment unaufgefordert zu verlassen und die Schlüssel zu retournieren. Die Schlüssel sind bis spätestens 10 Uhr im Büro oder im jeweiligen Schlüsselsafe abzugeben. Der Mieter hat sich eine Woche vor dem Auszugstermin mit dem Büro in Verbindung setzen, um die Schlüsselrückgabe zu plane.
    b. Bei nicht fristgerechter Schlüsselrückgabe behalten wir uns vor, dem Mieter eine Rechnung für verspätete Abgabe zu verrechnen, i.d.R. einer Tagesrate der Miete. Sollte die Rückgabe der Schlüssel nicht erfolgen und der Mieter das Apartment nicht fristgerecht räumen, ist die AAS dazu berechtigt, das Apartment zu räumen. Zur Sicherheit des Nachmieters wird dem Mieter der Betrag von CHF 800 für das Wechseln des Zylinders in Rechnung gestellt.

  16. Schlüsselverlust
    Bei Verlust des Schlüssels wird aus Sicherheitsgründen der Zylinder ausgetauscht. Dafür wird dem Mieter ein Betrag von CHF 800 in Rechnung gestellt.  

  17. Depotauszahlung
    Die Rückzahlung des Depots erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Erhalt des Depotrückvergütungsformulars auf ihr ursprüngliches Zahlungsmittel. Alle offenen Posten sowie vom Mieter verursachten Schäden werden mit dem Depot verrechnet.

  18. Parkplatzvermietung
    Die Vermietung von Parkplätzen ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Allfällige Ansprüche und Bedingungen werden in einem separaten Mietvertrag zwischen den Parteien geregelt.

  19. Kellerräume/Lagerräume
    Lager- und Kellerräume können auf Anfrage und nach Verfügbarkeit entgeltlich zusätzlich gemietet werden.

  20. Internetnutzung
    Jedes Apartment verfügt über ein kostenloses WLAN. Es ist dem Mieter verboten, Änderungen irgendwelcher Art an den Installationen und Konfiguration vorzunehmen. Bei Missachtung wird der Mieter für die Kosten einer allfällig notwendigen Neuinstallation oder Fehlersuche haftbar gemacht. Für Schäden, welche durch Spam, Viren, Spy-Software resultierend aus dem Gebrauch des AAS-Netzwerks entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Wir setzen uns für eine konstant funktionierende Internetleitung ein, können aber diese nicht garantieren und lehnen jegliche Haftung diesbezüglich ab.

  21. Benutzung der Fitnessgeräte
    Für die Benutzung der Fitnessgeräte ist jeder Mieter selber verantwortlich. Wir bitten Sie, diese richtig zu benutzen und insbesondere Schäden an den Geräten sofort zu melden. Wir lehnen jegliche Haftung für den Gebrauch der Fitnessgeräte ab.

  22. Allergien
    Die AAS Apartment Service AG verwendet branchenübliche Produkte für Reinigung, Wäsche und Unterhalt. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, allfällige Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber Reinigungs-, Wasch- oder Pflegemitteln sowie sonstigen im Apartment verwendeten Produkten im Voraus mitzuteilen. Eine Haftung für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Beschwerden infolge des Kontakts mit diesen oder ähnlichen Stoffen wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

  23. Haustiere
    a. Das Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung der AAS gestattet. Für die Haltung können zusätzliche Kosten anfallen. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle durch das Haustier verursachten Schäden.
    b. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung gilt als wichtiger Grund zur fristlosen Vertragsauflösung durch die AAS Apartment Service AG. In diesem Fall schuldet der Mieter die gesamte Vertragsmiete, höchstens jedoch eine Monatsmiete. Stellt der Mieter einen zumutbaren Nachmieter, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % einer Monatsmiete, mindestens jedoch CHF 200, erhoben.

  24. Notfall
    Dem Mieter steht eine Notfalltelefon-Nummer zur Verfügung. Selbstverschuldete Notfälle wie z.B. Schlüsselverlust und Notfälle, welche auch zu normalen Öffnungszeiten hätten erledigt werden können, verrechnen wir mit einem Stundenansatz von CHF 150 zuzüglich WegpauschaleDer Sicherheitsschlüsseldienst wird zusätzlich verrechnet (Kosten je nach Zeitaufwand).
  25. Haftung
    a. Der Mieter verpflichtet sich, Apartment, Inventar und Gebäude sorgfältig zu behandeln. Schäden, die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, sowie fehlendes Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt und mit dem Depot verrechnet (siehe Ziff. 17). Erfordert die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht eine Renovation des Apartments, haftet der Mieter für die daraus entstehenden Ertragsausfälle.
    b. Die AAS Apartment Service übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von im Apartment aufbewahrten Wertgegenständen.
    c. Der Mieter ist dafür besorgt, eine eigene Diebstahl- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir lehnen jegliche Haftung ab.

  26. Apartmentnutzung
    Die Apartments sind ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen. Eine Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Im Falle rechts- und vertragswidriger Nutzung des Apartments behalten wir uns das Recht vor, das Mietverhältnis per sofort zu kündigen. Der Mieter haftet für die noch ausstehenden Mietzinse gemäss Ziff. 11.

  27. Hausordnung
    Die allgemeine Hausordnung gemäss Aushang im Treppenhaus der jeweiligen Liegenschaft ist einzuhalten.
    Die Fahrräder dürfen weder in der Wohnung noch auf dem Balkon oder im Treppenhaus abgestellt werden. 

  28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz der AAS Apartment Service AG.

  29. Datenschutz
    Im Zusammenhang mit einem Aufenthalt bei der AAS Apartment Service AG werden personenbezogenen Daten aller Gäste erhoben. Wir bearbeiten Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), der Verordnung über den Datenschutz (DSV) und, sofern anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Für weitere Auskünfte verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.

Stand Dezember 2025/AAS